Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (§ 14a EnWG), die Betreiber:innen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeichern und Klimaanlagen die Möglichkeit bieten, von reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Diese Maßnahme dient der Entlastung der Stromnetze und fördert die Integration erneuerbarer Energien.
💡 Was Nomos für Sie übernimmt
Wir können für Sie die Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG für Modul 1 oder Modul 3 beantragen und direkt in Ihrer Abrechnung berücksichtigen. Sie müssen sich nicht selbst beim Netzbetreiber melden — wir kümmern uns darum. Welches Modul für Sie passt, hängt davon ab, ob Sie ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) haben. Mehr dazu weiter unten.
📌 Was ist § 14a EnWG?
§ 14a EnWG regelt die netzorientierte Steuerung von bestimmten elektrischen Geräten, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Netzbetreiber dürfen den Energiebezug dieser Geräte zeitlich begrenzt reduzieren, um lokale Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Im Gegenzug erhalten Betreiber:innen eine Reduzierung der Netzentgelte.
🔌 Welche Geräte sind betroffen?
Unter § 14a EnWG fallen insbesondere:
Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe)
Private Ladepunkte für E-Autos (Wallboxen)
Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen
Klimaanlagen für die Raumkühlung
Ausgenommen sind Nachtspeicherheizungen, die weiterhin nicht steuerbar sind.
🛠️ Voraussetzungen für die Teilnahme
Allgemeine Voraussetzungen (gelten für alle Module):
Leistungsgrenze: Die Verbrauchseinrichtung hat eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
Steuerbarkeit: Die Anlage ist technisch steuerbar — der Netzbetreiber kann den Energiebezug bei Bedarf zeitlich reduzieren.
Anmeldung beim Netzbetreiber: Die steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Diesen Schritt übernehmen wir für Sie.
Zusätzliche Voraussetzungen je nach Modul:
Modul 1 – Pauschale Netzentgeltreduzierung: Keine zusätzliche Voraussetzung — eine angemeldete SteuVE genügt.
Modul 2 – Arbeitspreisreduzierung: Separater Zählpunkt nur für die SteuVE (eigene Messung) erforderlich.
Modul 3 – Dynamische Netzentgelte: Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter / iMSys) muss verbaut sein.
📉 Wie hoch ist die Netzentgeltreduzierung?
Die Bundesnetzagentur hat drei Module zur Reduzierung der Netzentgelte festgelegt:
Modul 1 – Pauschale Netzentgeltreduzierung: Eine pauschale jährliche Reduzierung des Netzentgelts. Die Höhe variiert je nach Netzbetreiber, im Schnitt bewegt sie sich laut Bundesnetzagentur in einem Bereich von rund 110–190 € pro Jahr (80 € Grundbetrag plus netzbetreiberindividuelle Stabilitätsprämie).
Modul 2 – Prozentuale Arbeitspreisreduzierung: Reduzierung des Arbeitspreises um 60 %, zusätzlich entfällt der Netzentgelt-Grundpreis. Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt nur für die SteuVE, was für die meisten Haushalte zusätzlichen Installationsaufwand bedeutet.
Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte: Anstelle eines pauschalen Rabatts gelten zeitlich gestaffelte Netzentgelte (z. B. Hoch- / Niedrig- / Schwachlastzeiten). In Schwachlastzeiten ist der Strom günstiger — wer die SteuVE in diese Zeiten verlagert, spart entsprechend mehr. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).
Die genaue Höhe der Einsparungen variiert je nach Netzbetreiber, Verbrauchsprofil und gewähltem Modul.
📝 Wer hat die Regelung beschlossen?
Die Neuregelung des § 14a EnWG wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschlossen und dient der Sicherstellung der Netzstabilität angesichts der zunehmenden Elektrifizierung von Wärme- und Verkehrssektoren.
🔄 Übergangsregelungen für Bestandsanlagen
Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten Übergangsregelungen:
Wahlrecht: Betreiber:innen können zwischen der alten Regelung mit reduzierten Netzentgelten oder der neuen Regelung gemäß § 14a EnWG wählen.
Frist: Das Wahlrecht besteht bis zum 31. Dezember 2028. Ab dem 1. Januar 2029 erfolgt die Abrechnung ausschließlich nach der neuen Regelung.
✅ Fazit
Die Neuregelung des § 14a EnWG bietet Betreiber:innen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eine attraktive Möglichkeit, ihre Netzentgelte zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Netzstabilität zu leisten. Es ist jedoch wichtig, die technischen Voraussetzungen zu erfüllen und die Steuerbarkeit bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden.
Sie möchten die Netzentgeltreduzierung nutzen?
Melden Sie sich bei unserem Support — wir prüfen, ob Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber und berücksichtigen die Reduzierung automatisch in Ihrer Abrechnung.
Mehr Hintergrund zur Regelung finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesnetzagentur.
